03 / Wie möchtest du arbeiten?
Plane die Betreuung mit ein. Zeit für Nachrichten, Vorbereitung und Dokumentation
zählt genauso wie die Behandlung.
Auslastung = Anteil deiner angebotenen Termine, die tatsächlich stattfinden und
bezahlt werden. Unbezahlte Absagen hier mit berücksichtigen. Freie Wochen umfassen Urlaub,
Krankheit, Feiertage und Fortbildung zusammen.
04 / Dein Betreuungskonzept
Was kostet dein kompletter Weg mit einer Kundin?
Optional: Trage den gesamten Aufwand für ein Konzept ein. Die Terminzahl und Dauer
hier beschreiben dieses konkrete Konzept; Schritt 3 beschreibt deinen durchschnittlichen
Arbeitsalltag.
Betreuungskonzept kalkulieren
Die Beratung separat nur eintragen, wenn sie nicht schon in
den Terminen enthalten ist. Betreuung zwischen den Terminen als Gesamtsumme eintragen.
Heimpflege zum geplanten Verkaufspreis erfassen; damit ist deine Produktmarge bereits enthalten.
Keine Supplement-Empfehlung durch den Rechner.
So rechnet dein Kalkulator
Jahresbedarf = 12 × (monatliche Betriebskosten + eigener Verdienst + betriebliche Reserve).
Arbeitstage = (52 − freie Wochen) × Arbeitstage pro Woche. Tageskapazität = verfügbare Minuten
nach allgemeinen Bürozeiten ÷ Minuten pro Termin, auf ganze Termine abgerundet. Verwendet wird
die kleinere Zahl aus Wunsch-Terminen und Tageskapazität.
Bezahlte Termine im Jahr = Arbeitstage × verwendete Tageskapazität × Auslastung. Der Jahresbedarf
verteilt sich auf diese Termine. Dazu kommen Materialkosten pro Termin. Umsatzsteuer wird
anschließend ergänzt, falls ausgewählt.
Interner Stundensatz = Jahresbedarf ÷ gesamte bezahlte Betreuungsstunden aus Schritt 3. Für das
Konzept wird dieser Satz mit allen dort angegebenen Stunden multipliziert. Material und
Heimpflege kommen hinzu.
Das Modell verteilt den gesamten Bedarf auf die Betreuung. Zusätzliche, separat erzielte
Produktgewinne sind bewusst nicht gegengerechnet. Es ist keine Gewinn-, Steuer- oder
Liquiditätsrechnung. Kredittilgungen, Investitionen und Sondereffekte müssen separat geplant
werden; Kosten nicht doppelt erfassen.
Grundlagen: BMWE: Kostenplanung · § 12 UStG: Steuersätze . Ein Steuersatz für Dienstleistungen und ein
separat wählbarer Satz für die erfasste Heimpflege; gemischte Produktsteuersätze werden nicht
aufgeteilt.